Stücknachweis, Stückprüfprotokoll und Bauartnachweis
Der Stücknachweis muss an jeder SK durchgeführt werden und das Protokoll mit den Ergebnissen aus allen relevanten Prüfungen und Messungen ist der Schaltanlagendokumentation beizufügen. Das ebenfalls geforderte Stückprüfprotokoll dient unter anderem dem Bauartnachweis entsprechend den zuständigen Normenteilen DIN EN61439 Teil 1 und 2 für sogenannte PSC-SK, (PSC = Power switchgear and controlgear). Diese befinden sich zumeist in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten und deren Türen lassen sind nur mittels Werkzeug öffnen. Schaltgerätekombinationen nach DIN EN61439 Teil 1 und 3 für sogenannte DBO-SK, (DBO = Distribution boards intended to be operated by ordinary persons) sind für eine Bedienung durch Laien vorgesehen. Nach welcher Norm die SK gebaut und geprüft ist muss in der Dokumentation oder wie eingangs bereits erwähnt auf dem Typenschild angegeben werden. Bezüglich der Isolationseigenschaften sind die geänderten Anforderungen (Abschnitt 10.9.2.1 betriebsfrequente Spannungsfestigkeit) hinsichtlich der Höhe der Prüfspannung in Abhängigkeit zur Bemessungsisolationsspannung (Leiter gegen Leiter) zu beachten. Die Prüfspannung beträgt z. B. bei AC 400 bis 1.890V. Hierzu sind ggf. spezielle Hochspannungsprüfgeräte erforderlich, die eine Zulassung für Prüfungen nach DIN EN61439 besitzen und zudem die normativ erforderliche Messspannung liefern können. Bei Schaltgerätekombinationen mit einer Kurzschlussschutzeinrichtung in der Einspeisung sowie einem Bemessungsstrom InA bis 250A lässt die Norm unter Abschnitt 11.9 einen Nachweis des Isolationswiderstandes auch mit einem Isolationsmessgerät mit 500V DC zu. Für eine transparente Dokumentation empfiehlt Hager den Eintrag des verwendeten Messgerätetyps samt Herstellerangabe mit dem die Isolationsprüfungen erfolgt sind.
Fallweise erforderlich: der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit
Nach DIN EN61439 Teil 1 Abs.10.11.3, 4 oder 5 ist der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit durchzuführen. Gemäß DIN EN61439 Abs.10.11 entfällt der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit jedoch für folgende Schaltgerätekombination bzw. deren Stromkreise:
Schaltgerätekombinationen mit einer Bemessungskurzzeitstromfestigkeit (Icw) oder einem Bemessungskurzschlussstrom (Icc) von höchstens 10kA Effektivwert. Schaltgerätekombinationen, die durch strombegrenzende Einrichtungen geschützt sind, die den höchstzulässigen Kurzschlussstrom an den Anschlüssen der Einspeisung (Icp) auf maximal 17kA begrenzen.
Zusätzliche Dokumente und Unterlagen
Sofern erklärungsbedürftige Betriebsmittel zum Einsatz kommen, sind deren Bedienungsanleitungen oder Handbücher ebenfalls der Schaltanlagendokumentation beizufügen. Weiterhin sind Handhabungs-, Aufstellungs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen der Anlage soweit erforderlich beizulegen. Hierdurch soll der ordnungsgemäße Betrieb sichergestellt und dem Nutzer (Betreiber) der Schaltanlage eine einfache und sichere Bedienung ermöglicht werden.