Die Anwendung ist bindend!


Wie verhält es sich mit Maschinensteuerungen?

Maschinensteuerungen oder die Energieversorgungen (z.B. Klemmenkästen) für Maschinen sind nicht durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt. Die Maschinenrichtlinie verweist eindeutig auf die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie. Somit ist hier die Norm EN61439 anzuwenden.

Das ‚Black Box Konzept‘

Verbände und Hersteller erwähnen in ihren Veröffentlichungen oftmals das ‚Black Box Konzept‘. Dieser Begriff steht als solcher nicht in der Norm, doch begründet er sich in ihrem Sinn. Die in den jeweiligen Normteilen aufgeführten Tabellen ‚zwischen Hersteller und Anwender zu vereinbarende Punkte‘ legen die technischen Anforderungen an die Schaltanlage eindeutig und vergleichbar fest. Der Hersteller wird dadurch in die Lage versetzt, den Anforderungen mit seinen Mitteln so effektiv wie möglich zu entsprechen. Der Kunde erhält eine normenkonforme Anlage nach seinen Anforderungen.

Definition der Begriffe ‚Hersteller‘ und ‚ursprünglicher Hersteller‘

Vereinfacht dargestellt kann gesagt werden, dass der ursprüngliche Hersteller der Lizenzgeber und der Hersteller der Lizenznehmer ist. Das ist unabhängig davon, ob Lizenzgebühren gezahlt werden oder nicht. Der ursprüngliche Hersteller ist derjenige, der sein System zum weiteren Ausbau nach seinen Vorgaben einem Schaltschrankbauer (Hersteller) zur Verfügung stellt. Kurzum ist der Hersteller voll verantwortlich für die von ihm in den Markt gebrachte Schaltgerätekombination. Üblicherweise übernehmen die ursprünglichen Hersteller durch ihre Freigabe zur Herstellung ihres Systems durch den Hersteller wesentliche Teilverantwortung. Sie stellen Nachweise, Bauanweisungen, Zeichnungen etc. zur Verfügung. Doch Abweichungen von diesen Vorgaben sind im Sinne der Norm durch den Hersteller nachweispflichtig.

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