Eine Norm rettet Leben und Anlagen

Klassifizierung gibt Auskunft über Umfang des Schutzes

Werden Schaltgerätekombinationen nach DIN EN61439-2 Beiblatt 1 geprüft, können die Unfallursachen und deren schweren Folgen minimiert werden. Je nach Umfang dieser Prüfungen und der daraus resultierenden Sicherheit werden folgende Störlichtbogenklassen festgelegt (Kriterien siehe Kasten):

– Störlichtbogenklasse A – Personenschutz (Kriterien 1-5)
– Störlichtbogenklasse B – Personen- und Anlagenschutz (Kriterien 1-6)
– Störlichtbogenklasse C: Personen- und Anlagenschutz mit eingeschränkter Betriebsfähigkeit (Kriterien 1-7)
– Störlichtbogenklasse I: Anlagen, die alleine durch geschützte Zonen das Risiko eines Störlichtbogens verringern. Durchführung der Prüfung ist detailliert festgelegt

Die Prüfung zur Klassifizierung von Schaltgerätekombinationen wird in Referenzanlagen mit einem absichtlich herbeigeführten Störlichtbogen durchgeführt. Hierbei sollen die Umgebung und der Aufbau den üblichen Betriebsbedingungen entsprechen. Die eigentliche Durchführung der Prüfung wird in der Norm detailliert angeleitet. So sind beispielsweise die Einspeiserichtung des Stroms und der Zündort so zu wählen, dass die höchstmögliche Beanspruchung der Komponenten zu erwarten ist. Kennzahlen für Spannung, Strom, Frequenz und Prüfdauer sind ebenso definiert wie zum Beispiel die IP-Klasse von Gehäuseteilen. Auch die Vorbereitung der Zündung ist festgelegt: Es wird unter anderem beschrieben, wie der Zünddraht, der einen Störlichtbogen auslöst, angeschlossen wird und welche Länge er haben sollte. Tabellen mit Angaben über Prüf-, Durchlassstrom und Drahtquerschnitte geben Aufschluss darüber, welcher Querschnitt des Kupferzünddrahtes bei strombegrenzten Geräten und bei nicht strombegrenzten Geräten zu wählen ist.

Schaltanlagenbetreiber auf der sicheren Seite

Nimmt der Betreiber eine nach DIN EN 61439-2 errichtete und nach Beiblatt 1 dieser Norm geprüfte Schaltanlage in Betrieb, kann er sich im Falle des Auftretens eines inneren Störlichtbogenfehlers auf die elektrotechnische Sicherheit der entsprechenden Kategorie A, B, C oder I verlassen. Das Befolgen der fünf Sicherheitsregeln (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen sowie benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken) und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie Helm, Brille, Handschuhe und nicht entflammbare Kleidung, wird darüber hinaus vorausgesetzt. Sie gehören per se zum Selbstverständnis und zur Ausstattung der Elektrofachkraft und stellen den eigenverantwortlichen Teil der Schutzmaßnahmen im Umgang mit elektrischen Anlagen dar.

Autor: Markus Hettig, Vice President Building Business Schneider Electric GmbH

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