Neuordnung der Ausbildungsberufe im E-Handwerk

Neuordnung der Ausbildungsberufe im E-Handwerk

Die Novellierung der Ausbildung soll die Berufe im Elektrohandwerk nachhaltig stärken und zukunftsfähig machen. Der Elektroniker differenziert sich künftig nur noch in zwei Fachrichtungen: Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik.

 (Bild: ZVEH)

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Dabei bleibt der Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik erhalten, ebenso der Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik. Bewährte Strukturen werden beibehalten, Themen aus den Bereichen Digitalisierung und Energiewende fließen jedoch in die Lerninhalte ein. Mit dem Elektroniker/in Gebäudesystemintegration entsteht ein neuer Ausbildungsberuf, der den Anforderungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, Rechnung trägt. Der Ausbildungsgang Systemelektroniker/in verschmilzt mit dem Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik zum Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik. Der zukünftige Ausbildungsberuf Informationselektroniker/in bündelt die Inhalte aus den bisherigen Ausbildungsberufen Informationselektroniker/in Schwerpunkt Geräte- und Systemtechnik sowie Schwerpunkt Bürosystemtechnik und dem Elektroniker/in Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik. Wenn das Verfahren zügig verläuft, könnte die neue Verordnung zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten.

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Bild: ABB
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