Zufriedenheit aller Stakeholder

Die Lösung

Wie eingangs beschrieben, können Netzqualitätsprobleme zu Störungen und Ausfällen führen, die immer mit Aufwand und Kosten verbunden sind. Gerade im Segment der Rechenzentren, wo Ausfälle und mögliche Schäden durch viele investitionsintensive Redundanzen (z.B. USV, Generatoren, multiple Einspeisung) eigentlich vermieden werden sollen, stellen Störpegel ein nicht vernachlässigbares Risiko dar. Im Idealfall erfüllen alle eingesetzten Betriebsmittel die Normen hinsichtlich Netzrückwirkung und Störimmunität und ein störungsfreier Betrieb ist somit wahrscheinlich. Allerdings und unter ungünstigen Rahmenbedingungen, diese z.B. verursacht durch viele gleichartige Verbraucher, unsymmetrische Netzbelastung usw., kann es zu deutlichen Pegelüberschreitungen kommen. Um die Risiken einschätzen als auch begrenzen zu können, ist folglich eine permanente Netzqualitätsüberwachung essenziell. Je nach Aufbau und Ausdehnung des Rechenzentrums macht eine Überwachung an verschiedenen Punkten innerhalb der Energieversorgung Sinn:

  • Am Einspeisepunkt des Netzbetreibers, dem sogenannten Verknüpfungspunkt (PCC = Point of Coupling)
  • In allen geschützten Versorgungsbereichen
  • Am Einspeisepunkt von Netzersatzanlagen

Nebst den Auswertungen erlauben die aufgenommenen Netzqualitätsdaten auch bestehende oder sich anbahnende Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu einem Schaden führen. Für die Konformitätsbewertung werden die aufgenommenen Statistiken mit normativen Grenzwerten verglichen.
Bei Rechenzentren sind dies:

  • EN50160 (Merkmale der Spannung in öffentlichen NS-, MS-, HS-Versorgungsnetzen), die normalerweise als Basis für den Vertrag mit dem Energielieferanten dient.
  • IEC61000-2-4 (Verträglichkeitspegel in Industrieanlagen), insbesondere Klasse 1 (geschützte Versorgungen).

Die o.g. Normen geben Leitlinien vor, wie sich das Netz am beobachteten Punkt im Normalbetrieb verhalten soll. Nicht abgedeckt sind dabei jene Ausnahmesituationen, die dazu führen können, vorübergehend die Versorgung mit Energie einzuschränken. Solche Störungen, wie Spannungseinbrüche oder -ausfälle, müssen zwar verpflichtend erfasst werden, für die Normerfüllung ist deren Anzahl aber nicht begrenzt. Es ist Aufgabe der USV bzw. von Netzersatzanlagen, solche Versorgungseinschränkungen zu überbrücken. Diese Überbrückung beschränkt sich aber auf die wichtigsten Ressourcen, so dass es zu Funktionseinschränkungen bei anderen Komponenten kommen kann. Es ist deshalb substanziell, dass das Betriebspersonal zeitnah über das Auftreten von Ereignissen nach IEC61000-4-30 informiert wird. Dies erfolgt z.B. via einer automatisierten E-Mail-Nachricht an die fachkundigen Personen. Für den Austausch von Netzqualitätsdaten ist es durchaus sinnvoll, ein standardisiertes Format z.B. PQDIF (Power Quality Data Interchange Format) nach IEEE1159.3 zu verwenden. Demzufolge ist die Auswahl der Analyse-Software von Netzqualitätsdaten nicht auf proprietäre Hersteller-Systeme beschränkt.

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