Normative Vorgaben beachten
Für die Umsetzung zielgerichteter Schutzmaßnahmen müssen normative Vorgaben ebenso berücksichtigt werden wie Bedrohungsszenarien. Vorgaben lassen sich grundsätzlich in zwei Anwendungsfälle unterscheiden. Für Gebäude ohne ein äußeres Blitzschutzsystem regelt die:
- • DIN VDE0100-443, wann Überspannungsschutz zu errichten ist. Mindestanforderung sind Überspannungs-Ableiter (SPDs, engl. Surge Protective Devices) am Speisepunkt der elektrischen Anlage. Es werden nur Überspannungen aus dem Niederspannungsversorgungssystem betrachtet. Für den Schutz von nahen bzw. direkten Blitzeinschlägen sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig.
- • DIN VDE0100-534 die Auswahl sowie Installation der Überspannungs-Ableiter in der elektrischen Anlage.
In Ergänzung zur DIN VDE0100-534 ist für Gebäude mit einem äußeren Blitzschutzsystem die DIN VDE0185-305-4 zu beachten. Sie beinhaltet Vorgaben zum Einsatz von Überspannungs-Ableiter für den Blitzschutzpotentialausgleich bzw. die Realisierung des Blitzschutzzonenkonzeptes. Ob es sich nun um Gebäude mit oder ohne äußeres Blitzschutzsystem handelt – Ziel ist es, Schäden oder Ausfälle an empfindlicher Technik zu verhindern. Überspannungs-Schutzeinrichtungen in Schaltgerätekombinationen begrenzen dabei Überspannungen soweit, dass die Isolationsfestigkeit der dort installierten bzw. nachgelagerten Geräte und Betriebsmittel nicht beeinträchtigt wird (Bild 1). Gemäß den Vorgaben der DIN VDE0100-534 soll das erste SPD so nah wie möglich am Speisepunkt der Anlage, der Schaltgerätekombination oder den potentiellen Störquellen eingesetzt werden. In der Regel stellt im industriellen Umfeld die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) den Speisepunkt der Anlage dar. Für ein wirksames Schutzkonzept ist aber auch der maximale Abstand (Leitungslänge) zwischen Überspannungs-Schutzeinrichtung und dem zu schützenden Betriebsmittel zu berücksichtigen. Dies wird erstmals normativ in der DIN VDE0100-534 mit einem sogenannten ‚Wirksamen Schutzbereich von Überspannungs-Schutzeinrichtungen‘ angegeben. Die Norm besagt, dass die Wirksamkeit der eingesetzten Überspannungs-Schutzeinrichtung nach 10m gegebenenfalls nicht mehr ausreicht. Es empfiehlt sich daher zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie gilt es dann so nah wie möglich am zu schützenden Endgerät oder in der nächstgelegenen Unterverteilung (UV) zu installieren.