E DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3:2016-04

E DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3:2016-04

Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen (IEC 81/476/CD:2015) Art/Status: Norm-Entwurf, gültig Ausgabedatum: 2016-04 Erscheinungsdatum: 2016-03-04 VDE-Artnr.: 1100357 Ende der Einspruchsfrist: 2016-05-04

Ankündigungstext:

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) behandelt den Schutz gegen physikalische Schäden und vor Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen in und in unmittelbarer Nähe einer baulichen Anlage.
Als hauptsächlichstes und wirkungsvollstes Mittel zum Schutz von baulichen Anlagen gegen physikalische Schäden wird das Blitzschutzsystem (LPS) betrachtet. Es besteht gewöhnlich sowohl aus einem äußeren als auch einem inneren Blitzschutzsystem.
Ein äußeres Blitzschutzsystem wird vorgesehen, um:
a) einen Blitzeinschlag in die bauliche Anlage abzufangen (mit einer Fangeinrichtung);
b) den Blitzstrom sicher in Richtung Erde abzuleiten (unter Verwendung einer Ableitungseinrichtung);
c) den Blitzstrom in der Erde zu verteilen (unter Verwendung einer Erdungsanlage).
Ein inneres Blitzschutzsystem verhindert eine gefährliche Funkenbildung innerhalb der baulichen Anlage entweder durch Anwendung des Potentialausgleichs oder eines Trennungsabstands (und damit einer elektrischen Trennung) zwischen den Bauteilen eines äußeren Blitzschutzsystems (wie in 3.2 festgelegt) und anderen elektrisch leitenden Elementen innerhalb der baulichen Anlage.
Hauptsächlich werden Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen vorgesehen, um:
1) den gefährlichen Stromfluss durch Körper durch Isolierung freiliegender leitender Teile und/oder durch Erhöhung des spezifischen Widerstands der oberen Bodenschicht zu verringern;
2) das Auftreten gefährlicher Berührungs- und Schrittspannungen durch physikalische Absperrungen und/oder Warnhinweise zu verringern.
Bereits in der Entwurfsphase einer neuen baulichen Anlage sollten Art und Anordnung eines Blitzschutzsystems sorgfältig berücksichtigt werden, dabei sollte der größte Nutzen aus elektrisch leitenden Teilen der baulichen Anlage gezogen werden. Das erleichtert die Konstruktion und die Ausführung einer integrierten Installation, der ästhetische Gesamteindruck wird verbessert und die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems kann mit geringsten Kosten und geringstem Aufwand erhöht werden.
Wenn die Bauausführung auf dem Baugelände begonnen hat, kann der Zugang zum Erdboden und eine geeignete Nutzung der Stahlbewehrung des Fundamentes zur Schaffung einer wirksamen Erdung bereits nicht mehr möglich sein. Deshalb sollten der spezifische Bodenwiderstand und die Bodenbeschaffenheit auf einer möglichst frühen Projektierungsstufe berücksichtigt werden. Diese Informationen sind für die Konstruktion einer Erdungsanlage grundlegend und können die Projektierung des Fundaments der baulichen Anlage beeinflussen.
Zuständig ist das DKE/K 251 „Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatz-/Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Auflistung der Mindestdicke von Metallblechen oder Metallrohren in Fangeinrichtungen werden in Tabelle 3a, um unzulässige Erhitzung am Einschlagpunkt zu vermeiden. Maximale Übertemperatur ?T (K) und Dauer t50 (s) bei unterschiedlichen Dicken und Langzeitströmen wird ebenfalls angegeben.
b) Einfügung des Querverweises zur Normenreihe IEC 62561 für die Auswahl von Bauteilen des LPS.
c) Erläuterung der Anwendung von zwei Methoden – vereinfacht und detailliert – für die Trennungsabstandsberechnung.
d) Änderung einiger Anforderungen für die Durchgängigkeit von Stahlbewehrung.
e) Überarbeitung der Positionierung von Fangeinrichtungen entsprechend der drei anerkannten Methoden und präzisere Beschreibung der Methoden zur Positionierung von Fangeinrichtungen entsprechend Komplexität der Gebäude welche geschützt werden sollen.
f) Vereinfachung des Haupttextes.
g) Löschung des Anhangs A und Verschiebung aller detaillierten Informationen in Anhang D.
h) Einführung der Informationen über den Schutz von Gründächern in Anhang D.
i) Einführung der Informationen zum Schutz von hervorstehende Teilen an Fassaden von hohen Gebäuden in Anhang D.

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