6. Version der Sicherheitsgrundnorm IEC60204-1

6. Version ist jetzt in Kraft

Überschaubare Änderungen

Seit dem 1. Juni 2019 ist die neue 6. Version der Sicherheitsgrundnorm IEC60204-1 mit dem Titel „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen für die elektrische Ausrüstung an Maschinen“ in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gilt hier bis zum 14.09.2021. Die aktuelle
Ausgabe vertieft viele der grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Einige Kapitel, wie z.B. ‚Dokumentation‘, wurden komplett überarbeitet. Es sind informative Anhänge zur Projektierung (Anhang B) wie auch (Anhang I) hinsichtlich der technischen Dokumentation hinzugekommen.

Seit Anfang Juni 2019 ist die 6. Version der Sicherheitsgrundnorm IEC60204-1 in Kraft. (Bild: ©vegefox.com/Fotolia.com)

Seit Anfang Juni 2019 ist die 6. Version der Sicherheitsgrundnorm IEC60204-1 in Kraft. (Bild: ©vegefox.com/Fotolia.com)

‚Allgemeine Anforderungen‘ (Kapitel 4) Innerhalb des Kap. 4.2.2 wurde ein Hinweis auf die IEC61439, sowie der Anhang F aufgenommen. Somit darf für eine Schaltgerätekombination die IEC61439 ganz oder teilweise angewendet werden. Eine wichtige Ergänzung ist, dass EMV-Störfestigkeits- und Emissionstests obligatorisch werden, insofern die verwendeten elektrischen Komponenten nicht bereits den einschlägigen EMV-Anforderungen entsprechen und die Installation und Verdrahtung dieser Komponenten gemäß der Betriebsanleitung des jeweiligen Herstellers durchgeführt wurde. Hinzu kommt die notwendige Überprüfung der Umgebungsbedingungen. Daher müssen die elektrischen Komponenten auf Vibrations-, Stoß- und Schockfestigkeit für die vorgesehenen Lasten geprüft werden, sowie die Höhenlage des zukünftigen Einsatzortes berücksichtigt werden. ‚Einrichtungen zum Trennen und Ausschalten‘ (Kapitel 5) Anforderungen an ‚Einrichtungen zur Unterbrechung der Energieversorgung, um ein versehentliches Anlaufen zu verhindern‘ wurden neu aufgenommen. Ab sofort kann die ‚Netztrenneinrichtung‘ diese Funktion übernehmen. Dies beinhaltet z.B. die Möglichkeit, ein ‚Wiedereinschalten‘ durch den Einsatz eines geeigneten Vorhängeschlosses zu verhindern.

‚Schutz der Ausrüstung‘ (Kapitel 7)

Eine der wichtigsten Änderungen hinsichtlich der Anlagendokumentation ist die verpflichtende Angabe des Bemessungskurzschlussstroms der gesamten elektrischen Ausrüstung. Es werden hierzu verschiedene Methoden aufgezeigt, um diesen Wert zu bestimmen. Sowohl die Anwendung von Auslegungsregeln als auch Berechnungen oder Typprüfungen sind zulässig. Ein Nachweis ist hier jedoch nur dann erforderlich, wenn die Bemessungskurzzeitsromfestigkeit (Icw) an der Stromschiene oder bei der Schaltanlage der Kurzschlussstrom (Icc) am Installationsort über (10kAeff) liegen, bzw. der (Id) von Strombegrenzenden Einrichtungen (17kA) (Spitzenwert) überschreiten.

‚Bedienerschnittstelle – Unterscheidung zwischen Not-Halt und Not-Aus‘ (Kapitel 10)

Die aktuelle Ausgabe der Norm sieht nun vor, dass eine Stromunterbrechung der Energieeinspeisung durch die Netztrenneinrichtung zur Aktivierung der Stopp-Funktion eines Frequenzumrichters, als ‚Stopp-Kategorie 0‘ angenommen werden kann. Somit ermöglicht jetzt diese Definition, eine Bewegung während eines ‚Not-Aus‘ zu stoppen.

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