Volkswirtschaftliche Potenziale von Smart Metering nicht verschenken

Volkswirtschaftliche Potenziale von Smart Metering nicht verschenken

Seit dieser Woche liegen die Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum künftigen Einsatz intelligenter Zähler und Messsysteme vor. Dies ist endlich ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Rechtsrahmen für das Smart Metering, so der Vorsitzende der ZVEI-Geschäftsführung Dr. Klaus Mittelbach. Positiv ist, dass zukünftig alle Verbraucher mit dem intelligenten Zähler einen direkten Zugang zu ihrem Energieverbrauch bekommen sollen und diesen so optimieren können. Dass der Einbau erst ab 2017 beginnen und nicht vor 2032 abgeschlossen sein soll, sei hingegen nicht nachvollziehbar. Auch weitere vorgesehene Regelungsinhalte seien unzureichend. Verbesserungsbedarf sieht der Verband vor allem bei den geplanten Regelungen für den Einbau von intelligenten Messsystemen, also kommunikationsfähigen und in das intelligente Energienetz eingebundenen Zählern. Hier weicht das BMWi deutlich von den Ergebnissen seiner eigenen Wirtschaftlichkeitsanalyse ab. So verschenken wir volkswirtschaftlichen Nutzen, sagte Mittelbach weiter. Das BMWi hatte 2013 die Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Analyse für den flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler veröffentlicht. Ergänzend wurden nun aktualisierte Analysen von Ernst & Young vorgelegt. Einspareffekte für Verbraucher fallen darin sogar größer aus, als in den Berechnungen aus 2013. Zudem lässt sich erkennen, dass ein Absenken der Einbaugrenze auf 4000kWh vorteilhaft wäre und auch die Kosten für den einzelnen Kunden senken würde. Es ist daher unverständlich, dass man mit den vorgelegten Eckpunkten sogar hinter den 2013 als optimal ermittelten Einbaufällen zurückbleiben möchte, kommentierte Mittelbach. Die vorgesehene Staffelung und zeitliche Streckung der Einbaufälle verschließe darüber hinaus Effizienzpotenziale und verhindere Skaleneffekte bei den Herstellern. Der ZVEI vermisse außerdem Anreize für Vorreiter in der Energiewirtschaft, die früher als nun vom BMWi geplant auf Smart Meter setzen wollen. Bei der Umsetzung der Eckpunkte in Rechtsverordnungen besteht daher dringender Nachbesserungsbedarf, sagte Mittelbach und fügte hinzu Smart Meter sind und das erkennt auch das BMWi an ein zentraler Baustein für das Energiesystem und die Marktintegration erneuerbarer Energien sowie die Einbindung der Verbraucher in den Energiemarkt. Wir müssen daher ihr Potenzial vollständig ausschöpfen und uns dazu deutlich stärker als nun beabsichtigt an den Ergebnissen der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsanalyse orientieren. Die Hersteller sind nach aufwendigen Geräteentwicklungen über den zögerlichen Ansatz des BMWi irritiert. Denn auch Sicherheitsaspekte und Datenschutz wurden berücksichtigt. Die Messsysteme werden durch Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anspruchsvoll gegen Missbrauch gesichert und nur berechtigten Akteuren wird Zugang zu Daten der Endkunden gewährt.

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