Kuppelschalter
Für den Anschluss der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers oder an die Kundenanlage ist ein Kuppelschalter zu verwenden (s.o.). Neu ist, dass nur noch ein Kuppelschalter beim NA-Schutz gefordert wird. Der Kuppelschalter wird vom NA-Schutz angesteuert und löst automatisch aus, wenn mindestens eine der beiden Schutzfunktionen Frequenz und Spannung anspricht. Als Kuppelschalter können die Schalteinrichtungen der einzelnen Erzeugungseinheiten (integrierter Kuppelschalter) verwendet werden. Der Kuppelschalter ist am zentralen Zählerplatz oder dezentral in einem dafür geeigneten Stromkreisverteiler zu installieren. Generell gilt, dass bei Erzeugungsanlagen mit einer Scheinleistung ( SAmax) ab 30 kVA ein zentraler Kuppelschalter – z.B. ein Schütz oder ein Leistungsschalter – gefordert ist.
Netzsicherheitsmanagement / Einspeisemanagement zur Leistungsreduzierung
Zur Vermeidung von Netzüberlast müssen Erzeugungsanlagen im Sinne der geforderten Netzstützung in ihrer Wirkleistung beschränkt werden. Dies kann über verschiedene Möglichkeiten sichergestellt werden: Leistungsstärkere Anlagen mit mehr als 30kwp müssen über eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung verfügen und bei Anlagen über 100 kwp ist der Abruf der Ist-Einspeiseleistung gefordert. Erzeugungsanlagen bis 30kwp können sich wahlweise am Einspeisemanagement beteiligen oder Ihre Einspeiseleistung dauerhaft auf 70 Prozent der Erzeugungsleistung beschränken. Die ’70 Prozent Regel‘ besagt, dass Anlagenbetreiber, die nicht am Einspeisemanagement teilnehmen, dauerhaft höchstens 70 Prozent der installierten Leistung einspeisen dürfen. Um 100 Prozent der Leistung dauerhaft einspeisen zu dürfen, benötigt man ein Einspeisemanagement und einen Rund-Steuer-Empfänger zur Abregelung durch den VNB. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass eine Steuerleitung vom NA-Schutz bzw. Netzsicherheitsmanagement zur Erzeugungsanlage grundsätzlich zu empfehlen ist.